kosten

Probetherapie

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind können Sie zunächst Probesitzungen in Anspruch nehmen. Die Kosten dieser Sitzungen übernimmt Ihre Krankenkasse, ohne dass Sie dafür einen Antrag stellen müssen.

Antrag auf Psychotherapie

Wenn sich während der Probesitzungen zeigt, dass eine Psychotherapie angezeigt ist und Sie sich für eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden, dann werden die Kosten dieser Therapie ebenfalls von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dazu stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Nach Bewilligung der ersten Sitzungen werden weitere Therapiekontingente bis insgesamt maximal 80 Sitzungen bei Bedarf schrittweise beantragt.

Versichertenkarte & Überweisung

Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie direkt mit der Versichertenkarte kommen. Eine Überweisung, auch zum Erstgespräch, ist nicht nötig.

Privat & Beihilfe

Auch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen Psychotherapiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu schon vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Versicherung und/oder Beihilfestelle. Zu Beginn der Psychotherapie wird das Honorar vereinbart. Die Honorierung basiert zwar auf der GOP/GOÄ, bei der Vereinbarung soll aber durch die entsprechenden Steigerungssätze zumindest eine Angleichung des Honorars an die Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Der Rechnungsbetrag wird durch Beihilfestellen oder private Krankenkassen also wahrscheinlich nicht in vollem Umfang erstattet, d.h. es wird einen Selbstzahleranteil geben!