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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.01.2024 beschlossen, dass ein neues Qualitätssicherungsverfahren "Ambulante Psychotherapie" erprobt und eingeführt werden soll. Der Beschluss tritt nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – voraussichtlich im April 2024 – in Kraft.

Beschlossen ist auch, dass das neue Qualitätssicherungsverfahren zunächst nur in Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2025 für 6 Jahre erprobt und evaluiert werden soll. Danach soll über die bundesweite Einführung entschieden werden.

Das QS-Verfahren gilt für die psychotherapeutischen Behandlungen in NRW, die ab In-Kraft-Treten der QS-Richtlinie (voraussichtlich April 2024) beginnen und ab dem 01.01.2025 beendet werden.

Eine Patienteninformation zum QS-Verfahren "Ambulante Psychotherapie" finden Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Erhoben werden Daten aus den psychotherapeutischen Praxen sowie Daten aus einer Patientenbefragung. Die Teilnahme an der Patientenbefragung (mittels Fragebogen) ist freiwillig, die Psychotherapeuten in NRW müssen jedoch ab dem 01.01.2025 bei Beendigung einer Psychotherapie Auskunft geben z. B. zur Art der Erkrankung, ob Fragebögen zur Diagnostik eingesetzt, Therapieziele festgelegt oder Behandlungsergebnisse dokumentiert wurden.

Sowohl der NRW-Gesundheitsminister als auch die Berufsverbände, z.B. das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk, sehen das neue Qualitätssicherungsverfahren kritisch. Den dort genannten Kritikpunkten schließe ich mich ausdrücklich an.