kosten
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie zunächst Probesitzungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von Ihrer Krankenkasse ohne Antrag übernommen.
Wenn sich während der Probesitzungen zeigt, dass eine Psychotherapie angezeigt ist und Sie sich für eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden, dann werden die Kosten der Therapie ebenfalls von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dazu stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Nach Bewilligung der ersten Sitzungen werden weitere Therapiekontingente bis insgesamt maximal 80 Sitzungen bei Bedarf schrittweise beantragt.
Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie direkt mit Ihrer Versichertenkarte kommen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, auch nicht für das Erstgespräch. Im weiteren Verlauf muss die Versichertenkarte bei jedem ersten Kontakt im Quartal vorgelegt werden.
Auch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für Psychotherapie. Abgerechnet wird seit dem 01.07.2024 nach den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, die Bundesärztekammer, die Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung geeinigt haben. Mit den neuen Abrechnungsempfehlungen werden die veralteten Leistungsbeschreibungen an moderne Erfordernisse angepasst. Es wurde eine sachgerechtere Abrechnungsmöglichkeit für bestehende Leistungen geschaffen und das Abrechnungsspektrum um neue und innovative Leistungen erweitert. Sie können davon ausgehen, dass die jeweiligen Kostenträger diese Honorare grundsätzlich in voller Höhe übernehmen. Bitte informieren Sie sich dennoch vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle über die Kostenübernahme und Antragstellung.