kosten

Probetherapie

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind können Sie zunächst Probesitzungen in Anspruch nehmen. Die Kosten dieser Sitzungen übernimmt Ihre Krankenkasse, ohne dass Sie dafür einen Antrag stellen müssen.

Antrag auf Psychotherapie

Wenn sich während der Probesitzungen zeigt, dass eine Psychotherapie angezeigt ist und Sie sich für eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden, dann werden die Kosten dieser Therapie ebenfalls von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dazu stellen wir gemeinsam einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Nach Bewilligung der ersten Sitzungen werden weitere Therapiekontingente bis insgesamt maximal 80 Sitzungen bei Bedarf schrittweise beantragt.

Versichertenkarte & Überweisung

Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie direkt mit der Versichertenkarte kommen. Eine Überweisung, auch zum Erstgespräch, ist nicht nötig.

Privat & Beihilfe

Auch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen Psychotherapiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu schon vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Versicherung und/oder Beihilfestelle. Zu Beginn der Psychotherapie wird dann eine Honorarvereinbarung vereinbart. Die Honorierung richtet sich zwar nach der GOP/GOÄ, trotzdem kann bei der Rechnungslegung ein Kostenanteil für Sie entstehen!